Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ich Ihnen folgendes mitteilen muss: Ein Heiler oder Geistheiler stellt keine medizinischen Diagnosen, führt keine medizinische Beratung durch und gibt keine Heilversprechen ab. Der Begriff Heilung ist nur im Zusammenhang mit der Aktivierung der eigenen Energieressourcen zu verstehen. Das bedeutet, dass die Behandlung keine ärztliche Behandlung ersetzen kann. Eine Zusammenarbeit mit der Schulmedizin ist sehr wichtig! Beenden Sie eine ärztliche Behandlung auf keinen Fall und schieben Sie notwenige Behandlungen nicht auf. Außerdem sollten sie die ärztlich verordneten Medikamente auf jeden Fall weiter nehmen. Mediale /geistige Heilung unterliegt nicht dem Heilpraktikergesetz!
Mit der Grundsatzentscheidungdes Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation nötig ist.